Der Elternrat ist die Interessenvertreteung aller Eltern unserer Grundschule und
somit ein wichtiges Gremium zur Mitgestaltung unseres Schullebens.
Es besitzt gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht.

Der Elternrat wählt aus den Reihen der Elternsprecher vier ordentliche Mitglieder der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das demokratische Mitbestimmungsorgan für alle gemeinsamen Angelegenheiten des Schullebens.

Der Elternrat unserer Grundschule ist sehr an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrern, dem Personal und dem Schulträger interessiert. Deshalb ist es wichtig, Vorschläge, Wünsche und Probleme schnellstmöglich anzusprechen, um miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam Lösungen zu suchen.

Für eine Kontaktaufnahme mit dem Elternrat nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse:

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Noch Fragen? Hier finden Sie mehr Information über Mitwirkung und Mitgestimmung an Sachsens Schulen.

Schulgesetz (SchulG)
Elternmitwirkungsverordnung (EMVO)
Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)
Schulkonferenzverordnung (SchulKonfVO)

Weiterführende Links

Kreiselternrat
Landeselternrat
Handreichung für Elternsprecher
 

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